Sondersignale ...warum?...wofür?...und wie man sich Verhalten sollte... Damit die Feuerwehr, Polizei und andere Rettungsorganisationen im Einsatz schnell vorankommen, nutzen sie ihr Blaulicht und das Einsatzhorn. Doch das geht nicht ohne weiteres: Die Verwendung von Sondersignal ist in Deutschland in §38 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen. Es darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um ... Menschenleben zu retten, oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. ... eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, oder Ordnung abzuwenden. ... flüchtige Personen zu verfolgen, oder ... ... bedeutende Sachwerte zu erhalten. Was bedeutet das für alle anderen Verkehrsteilnehmer? Sondersignal ordnet an: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen” (siehe §38 Abs. 1 StVO). “Freie Bahn zu schaffen” bedeutet nach Möglichkeit rechts zu fahren, ihre Fahrt zu verlangsamen und ggf. anzuhalten, um dieser Anordnung zu folgen. Ist die Straße nicht breit genug, um ein Fahrzeug mit Sondersignal das Überholen zu ermöglichen, kann es auch erforderlich sein, mit normaler Geschwindigkeit weiter zu fahren, bis eine Stelle erreicht ist, an der das Einsatzfahrzeug überholen kann. Fahrzeuge ohne Martinshorn, also nur mit Blaulicht haben kein Wegerecht nach §38. Rettungsgasse auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist die Gasse für Einsatzfahrzeuge im Falle eines Staus folgendermaßen zu bilden: Nachdem das erste Fahrzeug die Gasse passiert hat, fahren viele Autofahrer in die Rettungsgasse und versperren damit wieder die freie Bahn. Doch die Rettungsgasse muss ständig frei bleiben! Bei Unfällen auf mehrspurigen Straßen werden oft viele Einsatzkräfte benötigt, die allerdings zeitversetzt eintreffen. Denken Sie auch an genug Platz für große Fahrzeuge.